Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 29.12.1999

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   OLG Karlsruhe, 20.12.1999 - 2 WF 105/99   

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OLG Karlsruhe, 20.12.1999 - 2 WF 105/99 (https://dejure.org/1999,4340)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20.12.1999 - 2 WF 105/99 (https://dejure.org/1999,4340)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20. Dezember 1999 - 2 WF 105/99 (https://dejure.org/1999,4340)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prozeßkostenhilfe; Scheidungsantrag; Ratenzahlung ; Hausgrundstück; Angemessenheit ; Familienheim; Bewohneranzahl

  • Judicialis

    ZPO § 115 Abs. II; ; BSHG § 88 Abs. II Nr. 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BSHG § 88 Abs. 2 Nr. 7; ZPO § 115 Abs. 2
    Prozeßkostenhilfe, Raten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Niedersachsen, 12.06.1995 - 12 L 2513/94

    Sozialhilfe; Wohnfläche; Anzahl der Haushaltsangehörigen; Individualisierung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.12.1999 - 2 WF 105/99
    Es erscheint angemessen, diesen Wert nach dem bei Anwendung des § 88 Abs. 2 Nr. 7 BSHG zu beachtenden Grundsatz (vgl. § 3 Abs. 1 BSHG) der Individualisierung entsprechend zu vermindern, wenn die Wohnfläche von weniger als vier Personen genutzt wird (vgl. Bundesverwaltungsgericht, NJW 1995, 3202).
  • BSG, 17.12.2002 - B 7 AL 126/01 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - alsbaldiger

    Man könnte jedoch auch - was möglicherweise näher läge - für den Regelfall, bei einer Familiengröße bis zu vier Personen, bei der Wohnflächengrenze des § 39 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 II. WoBauG (130 qm) bleiben, ohne dass hiervon Abschläge bei einer geringeren Personenzahl erlaubt wären (hiervon geht auch die Beklagte aus: DA 3.42 zu § 137 AFG, Stand: 8/94; Sammelerlass Alg/Alhi SGB III, § 193, DA 3.2 , Stand 01/02; aA für die Prozesskostenhilfe: OLG Karlsruhe vom 20. Dezember 1999 - 2 WF 105/99, FuR 2001, 31 unter Bezug auf OVG Lüneburg vom 12. Juni 1995, NJW 1995, 3202 für die Sozialhilfe).
  • OLG Hamm, 10.10.2014 - 9 W 34/14

    Keine Prozesskostenhilfe bei zumutbarer Verwertung der selbst bewohnten Immobilie

    "Das wichtigste objektivierbare Kriterium stellt dabei die Größe der Wohnfläche dar, wobei der Grenzwert für ein "Familienheim" zur Unterbringung eines Vierpersonenhaushalts bei 130 m² lag und nach der obergerichtlichen Rechtsprechung bei einer geringeren Personenzahl eine Reduzierung um jeweils 20 m² pro Person vorzunehmen war (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29.12.1999 - 2 WF 105/99 - FuR 2001, 31; VG München, Beschluss vom 14.12.2009 - M 1 K0 09.4662, M 1 K0 09.4980).
  • OLG Celle, 16.07.2008 - 17 UF 70/08

    Berücksichtigung eines Hausgrundstücks im Rahmen der Feststellung der

    Unter der Geltung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes lag der Grenzwert für ein Familienheim zur Unterbringung eines Vierpersonenhaushalts bei 130 qm, wobei nach der obergerichtlichen Rechtsprechung bei einer geringeren Personenzahl eine Reduzierung um jeweils 20 qm pro Person vorzunehmen war (vgl. OVG Lüneburg NJW 1995, 3202, 3203. VGH München Beschluss vom 24. Februar 1999 - 12 ZE 99.87 - veröffentlicht bei juris. vgl. auch OLG Karlsruhe FuR 2001, 31, 32).
  • OLG Saarbrücken, 09.12.2010 - 9 WF 113/10

    Verfahrenskostenhilfe: Selbstgenutzte Eigentumswohnung als angemessener

    Das wichtigste objektivierbare Kriterium stellt dabei die Größe der Wohnfläche dar, wobei unter der Geltung des außer Kraft getretenen Zweiten Wohnungsbaugesetzes (§ 39 Abs. 2) der Grenzwert für ein "Familienheim" zur Unterbringung eines Vierpersonenhaushalts bei 130 qm lag und nach der obergerichtlichen Rechtsprechung bei einer geringeren Personenzahl eine Reduzierung um jeweils 20 qm pro Person vorzunehmen war (vgl. OLG Celle, aaO, m.w.N; siehe auch OLG Karlsruhe FuR 2001, 31, 32= FamRZ 2001, 236), hingegen nach dem Außerkrafttreten des Zweiten Wohnbaugesetzes das nunmehr geltende Wohnraumförderungsgesetzes (WoFG) vom 13. September 2001 (BGBl. I, S. 2376), keine eigenen Bestimmungen über Grenzwerte enthält, sondern die Bundesländer in § 10 Abs. 1 WoFG verpflichtet hat, eigene Ausführungsbestimmungen über die Grenzen für Wohnungsgrößen zu treffen, was im Saarland durch die Verwaltungsvorschriften des Ministeriums der Finanzen über Zuwendungen zur Wohnraumförderung vom 14. April 2007 (Amtsbl. S. 961) in der Fassung der Änderung vom 13. Dezember 2007 (Amtsbl. 2008, S. 29) umgesetzt worden ist.
  • OLG Hamm, 15.05.2012 - 2 WF 249/11

    Anforderungen an die Festsetzung von Einmalzahlungen aus dem Vermögen;

    Das wichtigste objektivierbare Kriterium stellt dabei die Größe der Wohnfläche dar, wobei der Grenzwert für ein "Familienheim" zur Unterbringung eines Vierpersonenhaushalts bei 130 m² lag und nach der obergerichtlichen Rechtsprechung bei einer geringeren Personenzahl eine Reduzierung um jeweils 20 m² pro Person vorzunehmen war (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29.12.1999 - 2 WF 105/99 - FuR 2001, 31; VG München, Beschluss vom 14.12.2009 - M 1 K0 09.4662, M 1 K0 09.4980).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.02.2012 - 6 Ta 9/12

    Prozesskostenhilfe - Wohnbedarfsgrenze - Schonvermögen

    Selbst wenn man für die häusliche Pflege der Mutter die Wohnbedarfsgrenze um bis zu 20 % erhöhen würde (vgl. Zöller, Zivilprozessordnung, 27.Auflage, § 115 ZPO, Rz. 53), würden sich rechnerisch Werte ergeben, die ausgehend von der zitierten und für zutreffend gehaltenen Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 20.12.1999, 2 WF 105/99, die von 90 qm ausgeht, nicht die vom Beschwerdeführer bewohnte Fläche von 145 qm ergeben.
  • OLG Zweibrücken, 04.01.2017 - 6 WF 253/16

    Verfahrenskostenhilfe, Grundstück als einzusetzendes Vermögen

    Nach § 39 Abs. 1 WoBauG II war bei einem Familienheim mit einer Wohnung für eine vierköpfige Familie auszugehen von einer Gesamtwohnfläche von 130 qm; die Wohnfläche verringerte sich in der Regel um 20 qm pro Person, wenn das Haus von weniger als vier Personen bewohnt wurde (vgl. Pfälz. Oberlandesgericht Zweibrücken, aaO mit Verweis auf OLG Karlsruhe OLGR 2000, 390).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 29.12.1999 - 2 WF 105/99   

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OLG Karlsruhe, 29.12.1999 - 2 WF 105/99 (https://dejure.org/1999,15609)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29.12.1999 - 2 WF 105/99 (https://dejure.org/1999,15609)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beurteilung der Angemessenheit eines Hausgrundstückes nach dem Bundessozialhilfegesetz; Pflicht zur Veräußerung eines Hauses zur Finanzierung eines Scheidungsprozesses

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 236 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • FG Niedersachsen, 17.08.2010 - 12 K 10270/09

    Abzugsfähigkeit von Aufwendungen zur Beseitigung von Hausschwamm als

    Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung ist bei einer geringeren Personenzahl eine Reduzierung um jeweils 20 qm pro Person vorzunehmen (OVG Lüneburg NJW 1995, 3202; VGH München vom 24. Februar 1999 12 ZE 99.87, juris; OLG Karlsruhe FuR 2001, 31).
  • OLG Saarbrücken, 09.12.2010 - 9 WF 113/10

    Verfahrenskostenhilfe: Selbstgenutzte Eigentumswohnung als angemessener

    Das wichtigste objektivierbare Kriterium stellt dabei die Größe der Wohnfläche dar, wobei unter der Geltung des außer Kraft getretenen Zweiten Wohnungsbaugesetzes (§ 39 Abs. 2) der Grenzwert für ein "Familienheim" zur Unterbringung eines Vierpersonenhaushalts bei 130 qm lag und nach der obergerichtlichen Rechtsprechung bei einer geringeren Personenzahl eine Reduzierung um jeweils 20 qm pro Person vorzunehmen war (vgl. OLG Celle, aaO, m.w.N; siehe auch OLG Karlsruhe FuR 2001, 31, 32= FamRZ 2001, 236), hingegen nach dem Außerkrafttreten des Zweiten Wohnbaugesetzes das nunmehr geltende Wohnraumförderungsgesetzes (WoFG) vom 13. September 2001 (BGBl. I, S. 2376), keine eigenen Bestimmungen über Grenzwerte enthält, sondern die Bundesländer in § 10 Abs. 1 WoFG verpflichtet hat, eigene Ausführungsbestimmungen über die Grenzen für Wohnungsgrößen zu treffen, was im Saarland durch die Verwaltungsvorschriften des Ministeriums der Finanzen über Zuwendungen zur Wohnraumförderung vom 14. April 2007 (Amtsbl. S. 961) in der Fassung der Änderung vom 13. Dezember 2007 (Amtsbl. 2008, S. 29) umgesetzt worden ist.

    Es besteht kein Anlass, von diesen herausgearbeiteten Grenzwerten und bei dem danach gebotenen Abzug je fehlendem Bewohner von dem in der Rechtsprechung eingebürgerten Wert von 20 m² abzuweichen (vgl. statt aller: OLG Koblenz, JurBüro 2000, 656 = FamRZ 2000, 760; OLG Karlsruhe, FamRZ 2001, 236; BSG, Urt. v. 7. November 2006, B 7b AS 2/05, NZS 2007, 428; OLG Brandenburg, Beschl.v. 22. November 2006, 9 W 13/06, j.m.w.N.; Philippi in: Zöller, ZPO, 27. Aufl., § 115, Rz. 53, m.w.N.; Baumbach/ Lauterbach/ Albers/ Hartmann, ZPO, 65. Aufl., § 115, Rz. 58, m.w.N.).

  • OLG Hamm, 10.10.2014 - 9 W 34/14

    Keine Prozesskostenhilfe bei zumutbarer Verwertung der selbst bewohnten Immobilie

    "Das wichtigste objektivierbare Kriterium stellt dabei die Größe der Wohnfläche dar, wobei der Grenzwert für ein "Familienheim" zur Unterbringung eines Vierpersonenhaushalts bei 130 m² lag und nach der obergerichtlichen Rechtsprechung bei einer geringeren Personenzahl eine Reduzierung um jeweils 20 m² pro Person vorzunehmen war (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29.12.1999 - 2 WF 105/99 - FuR 2001, 31; VG München, Beschluss vom 14.12.2009 - M 1 K0 09.4662, M 1 K0 09.4980).
  • OLG Koblenz, 06.09.2013 - 13 WF 745/13

    Verfahrenskostenhilfe: Grenzwert für ein als Schonvermögen zu belassendes

    Das wichtigste objektivierbare Kriterium stellt dabei die Größe dar, wobei unter der Geltung des außer Kraft getretenen Zweiten Wohnungsbaugesetzes (§ 39 Abs. 2) der Grenzwert für ein "Familienheim" zur Unterbringung eines Vierpersonenhaushalts bei 130 qm lag und nach der obergerichtlichen Rechtsprechung bei einer geringeren Personenzahl eine Reduzierung um jeweils 20 qm pro Person vorzunehmen war (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 2001, 236 und OLG Saarbrücken FamRZ 2011, 1159).
  • OLG Jena, 30.04.2015 - 4 WF 32/15

    Angemessenheit eines Hausgrundstücks im Sinne § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII

    Das wichtigste objektivierbare Kriterium stellt dabei die Größe dar, wobei unter der Geltung des außer Kraft getretenen Zweiten Wohnungsbaugesetzes (§ 39 Abs. 2) der Grenzwert für ein "Familienheim" zur Unterbringung eines Vierpersonenhaushalts bei 130 qm lag und nach der obergerichtlichen Rechtsprechung bei einer geringeren Personenzahl eine Reduzierung um jeweils 20 qm pro Person vorzunehmen war (vgl. OLG Koblenz, FamFR 2013, 503 OLG Karlsruhe FamRZ 2001, 236 und OLG Saarbrücken FamRZ 2011, 1159 ).
  • FG Saarland, 31.05.2001 - 1 K 359/98

    Aufwendungen für alternative Tumortherapie als außergewöhnliche Belastung;

    Insoweit wäre für EU (und seine Lebensgefährtin) jedoch allenfalls ein Hausgrundstück mit einer Wohnfläche von 90 qm als angemessen anzusehen gewesen, nachdem für eine vierköpfige Familie eine Fläche von 130 qm zum Ansatz kommt und pro Person weniger ein Abschlag von 20 qm erfolgt (dazu etwa OLG Karlsruhe vom 29. Dezember 1999, 2 WF 105/99, juris; s.a. LSG Rheinland-Pfalz vom 3. April 2000, L 7 Ar 195/97, juris).
  • OLG Jena, 22.05.2014 - 4 WF 194/14

    Prozesskostenhilfe, Einsatz eines Einfamilienhauses als Vermögen

    Das wichtigste objektivierbare Kriterium stellt dabei die Größe dar, wobei unter der Geltung des außer Kraft getretenen Zweiten Wohnungsbaugesetzes (§ 39 Abs. 2) der Grenzwert für ein "Familienheim" zur Unterbringung eines Vierpersonenhaushalts bei 130 qm lag und nach der obergerichtlichen Rechtsprechung bei einer geringeren Personenzahl eine Reduzierung um jeweils 20 qm pro Person vorzunehmen war (vgl. OLG Koblenz, FamFR 2013, 503; OLG Karlsruhe FamRZ 2001, 236 und OLG Saarbrücken FamRZ 2011, 1159).
  • OLG Hamm, 15.05.2012 - 2 WF 249/11

    Anforderungen an die Festsetzung von Einmalzahlungen aus dem Vermögen;

    Das wichtigste objektivierbare Kriterium stellt dabei die Größe der Wohnfläche dar, wobei der Grenzwert für ein "Familienheim" zur Unterbringung eines Vierpersonenhaushalts bei 130 m² lag und nach der obergerichtlichen Rechtsprechung bei einer geringeren Personenzahl eine Reduzierung um jeweils 20 m² pro Person vorzunehmen war (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29.12.1999 - 2 WF 105/99 - FuR 2001, 31; VG München, Beschluss vom 14.12.2009 - M 1 K0 09.4662, M 1 K0 09.4980).
  • OLG Koblenz, 12.08.2021 - 7 UF 282/21

    Ablehnung von Verfahrenskostenhilfe Vorlage einer unzureichenden

    Das wichtigste objektivierbare Kriterium stellt dabei die Größe dar, wobei unter der Geltung des außer Kraft getretenen Zweiten Wohnungsbaugesetzes (§ 39 Abs. 2) der Grenzwert für ein "Familienheim" zur Unterbringung eines Vierpersonenhaushalts bei 130 qm lag und nach der obergerichtlichen Rechtsprechung bei einer geringeren Personenzahl eine Reduzierung um jeweils 20 qm pro Person vorzunehmen war (vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 2001, 236 und OLG Saarbrücken, FamRZ 2011, 1159 ).
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